Beiträge von -chris-

    Wenn ich mir meinen Stundenlohn mal hoch rechne, komme ich nicht mal auf 2,00 Euro die Stunde an Gewinn!

    Hängt halt auch von den Verkaufszahlen ab. Christopher Walz hat mit seinem Spenden-Plugin im Woltlab-Plugin-Shop immerhin in etwas über 4 Jahren an die 19.000 Euro Umsatz gemacht, Darkwood Studios mit der Modern Shoutbox über 10.000 Euro. Aber für die meisten Entwickler ist es vermutlich ein Hobby mit einer kleinen Aufwandsentschädigung.


    Naja... viele wissen gar nicht, was für eine Menge an Arbeit in machen Plugins steckt und dann sollen die auch noch für fast Geschenkt verkauft werden?

    Die Jammerei wegen paar Cent oder Euro mehr oder weniger verstehe ich auch nicht. Wenn ich ein Plugin wirklich brauche, dann ist der Preis nicht das wichtigste Kriterium für die Kaufentscheidung. Mir ist lieber, wenn ein Entwicker seine Plugins teurer verkauft als wenn er nach einiger Zeit entnervt aufgibt. Ich habe jede Menge Plugins herumliegen, die nicht mehr weiterentwickelt wurden. (Unter anderem auch das Ticketsystem inkl. Branding Free für das WCF 1.1, das ich 2010 für 75 Euro plus 3 Euro Transaktionsgebühr hier gekauft habe ;).)


    Ich freue mich, dass mit MDMAN einer der "verschollenen" Entwickler wieder zurück ist.:thumbup:


    lg,

    Chris

    "Durch die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015) wird das sogenannte „Surcharching“ grundsätzlich in der gesamten EU verboten (vgl. Art. 62 Abs. 4 der Zahlungsdiensterichtlinie). Händler dürfen ab Januar 2018 keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsarten soll dann laut der Gesetzesbegründung nicht mehr erlaubt sein.


    Mitunter einzige Ausnahme ist PayPal. Hier wird es per Richtlinie bzw. Gesetz keine Einschränkung geben. Allerdings bleibt PayPal dennoch nicht ganz unberührt. PayPal ändert zum 9. Januar 2018 seine AGB. Ab diesem Datum ist es Händlern laut den Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters untersagt, für die Nutzung von PayPal Aufschläge zu verlangen.


    Das bedeutet: Verlangt ein Händler für die Nutzung des Zahlungsdiensts PayPal kostendeckende Aufschläge, verstößt er damit zwar nicht gegen § 270a BGB, jedoch gegen die AGB von PayPal. Die Folge: Es besteht die Gefahr, dass das PayPal-Konto des Händlers gesperrt wird. ..."

    https://support.softcreatr.de/…-zahlungsmittel/?pageNo=1


    lg,

    Chris